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BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründungspflicht für Urteile in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mindestanforderungen an die Begründung eines der Klage eines Wehrpflichtigen stattgebenden Urteils
Verfahrensgang
- VG München, 23.07.1990 - M 3 K 90.2194
- BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90
Zur Begründung ihrer Rüge beruft sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Senats zu der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden Begründungspflicht für Urteile insbesondere in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 sowie Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 C 37.88 - und 18. Juni 1990 - BVerwG 6 C 53.88 -). - BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88
Anforderungen an die Urteilsbegründung in KDV-Sachen
Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90
Zur Begründung ihrer Rüge beruft sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Senats zu der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden Begründungspflicht für Urteile insbesondere in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 sowie Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 C 37.88 - und 18. Juni 1990 - BVerwG 6 C 53.88 -). - BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 88.82
Kriegsdienstverweigerung - Grundwehrdienst - Schießübung - Schwere seelische Not
Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90
Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 88.82 - (Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 4) ausgeführt, daß die Teilnahme eines Wehrpflichtigen an einer Schießübung auf sogenannte "Pappkameraden" während seines Grundwehrdienstes bei ihm die konkrete Vorstellung auslösen kann, in schwere seelische Not zu geraten, wenn er im Kriegsfalle gezwungen wäre, mit Waffen auf Menschen zu schießen. - BVerwG, 18.06.1990 - 6 C 53.88
Anforderungen an die Begründungspflicht in Kriegsdienstverweigerungssachen
Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90
Zur Begründung ihrer Rüge beruft sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Senats zu der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden Begründungspflicht für Urteile insbesondere in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 sowie Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 C 37.88 - und 18. Juni 1990 - BVerwG 6 C 53.88 -). - BVerwG, 16.01.1985 - 6 C 54.82
Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen …
Auszug aus BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90
Insbesondere kann der Begründungspflicht dann Genüge getan sein, wenn die Urteilsgründe jedenfalls in Verbindung mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesenen Gründe nachvollziehbar wiedergeben (vgl. Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 -).